Penny Caldwell
Grabmale für den Friedhof wie von der Arno Lange GmbH gibt es in verschiedenen Ausführungen und ein Grabmal bezieht sich nicht nur auf einen Grabstein, sondern umfasst auch weitere Formen, wie zum Beispiel das Grabkreuz oder eine Gedenktafel. Das Grabmal wird grundsätzlich von einem Steinmetz erstellt, entsprechend der Vorgaben, die vom Kunden gegeben werden. Die Größe und Art, die dabei produziert wird, richtet sich auch an die Gegebenheiten des Grabes. So gibt es beispielsweise für Urnengräber kleinere Grabplatten oder auch ganze Grabplatten für ein Reihengrab.
Kostenfaktor bei einem Grabstein
Die Kosten sind individuell und können zum einen vom Steinmetz abhängig sein als auch von der Größe und Qualität des Steines. So ist ein Breitstein im höheren Preissegment angesiedelt als ein Reihen- oder Urnenstein.
Zudem kommt es auf zu verarbeitende Material an, welches für die Herstellung des Grabsteins verwendet wird. Auch Zusatzleistungen werden in Rechnung gestellt, wie zum Beispiel für Sprüche und weitere Inschriften, wobei die Kosten pro Buchstabe berechnet werden.
Je nach Aufwendigkeit und Maß des Steines kann es einige Zeit in Anspruch nehmen bis es zur Fertigstellung kommt. Die Zahlung ist grundsätzlich erst nach Fertigstellung vorzunehmen.
Verschiedene Arten eines Grabmals
Je nach Bedarf gibt es diverse Steinarten, die in unterschiedlichen Größen zu erwerben sind. Zum einen gibt es sogenannte Breitensteine, die ca. 1,20 m breit sind, sodass sich mehrere Namen von Verstorbenen auf diesen anbringen lassen. Ein Breitenstein kann problemlos an Doppelgrabstellen benutzt werden. Diesbezüglich liegen auch die Kosten im höheren Preissektor.
Zum anderen gibt es die Reihensteine, die eine schätzungsweise Breite von 0,80 m aufweisen. Diese sind für Einzelgrabstellen hergestellt und sind auch von Höhe niedriger als Breitensteine.
Des Weiteren folgt der Urnenstein, der noch kleiner als ein Reihenstein ist. Es gibt noch viele weitere Grabmale für den Friedhof in abweichenden Ausführungen, wie zum Beispiele eine Stele, was eine Art viereckige Säule ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grabmale für den Friedhof unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, auf die es zu achten gilt, um eine Genehmigung zum Aufstellen zu bekommen. Die Vorschriften können je nach Region und Friedhof unterschiedlich ausfallen, weshalb von Fall zu Fall entschieden wird. Der Steinmetz wird eine Skizze der Verwaltung übergeben, die von der Friedhofsverwaltung geprüft wird. Im Anschluss, bzw. nach positiver Rückmeldung, darf der ein Grabmal platziert werden.
Eine Restriktion, die geläufig ist, ist zum Beispiel die Wartezeit von zwei bis sechs Monaten, bevor ein Grab platziert werden darf. Denn das Erdreich muss sich erst mal setzen und innerhalb dieser Zeit kann sich die Grabstelle verschieben.
Dem entgegen können jedoch Grabkreuze oder Grabplatten in den meisten Fällen schön früher aufgestellt werden. Im Zweifelsfall gilt es sich bei der lokalen Friedhofsverwaltung zu erkundigen, um zu ergründen welche Restriktionen und Wartezeiten vorgegeben sind.
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